Bewältigung von Übergriffen und Traumatischem Stress in Justizvollzugsanstalten
(BÜTS)
Zugrundeliegendes Modell
Das zugrundeliegende Modell ist das "Peer-support-System" (siehe Meichenbaum,
1994). In diesem Modell werden kollegiale Ansprechpartner ausgebildet, um für
belastete Kollegen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Ziel ist es
dabei, die Eingangsschwelle zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen möglichst
niedrig zu halten. Ein belasteter Kollege kann wesentlich leichter auf einen
anderen, mit speziellen Fachkenntnissen ausgestatteten, Kollegen zugehen, als
auf einen professionellen Helfer, wie z. B. Psychologen, bei dem die Schwelle
wesentlich höher liegt.
Dadurch besteht die Chance, dass
a) ein wesentlich größerer Teil von Kollegen Hilfen annimmt und
b) in einem deutlich früheren Stadium der Störung Interventionen
angeboten werden können, was die Erfolgsmöglichkeiten erhöht.
Auswahl der Ansprechpartner
In einem Brief wurden alle Bediensteten der JVA's in den beiden Länder über Sinn
und Zweck der Schulung unterrichtet. Interessenten wurden gebeten, sich selbst
zu melden, bzw. Vertrauenspersonen, die aufgrund ihres bisherigen Auftretens im
Kollegenkreis für diese Tätigkeit geeignet schienen, sollten benannt werden.
Es war damals Ziel des Autors und des Justizministeriums Brandenburg gewesen,
einen Stamm von 20 Ansprechpartner-Kandidaten für das Land Brandenburg zu
gewinnen. Es bestanden Bedenken, ob man überhaupt so viele Bedienstete von der
Notwendigkeit eines solchen Projekts überzeugen könne. Schließlich ergab sich
eine Bewerberzahl von über 120 Kollegen. Aus dieser Tatsache ist zu ersehen,
dass offensichtlich sowohl der Bedarf zur Betreuung von belasteten Bediensteten
von den Kollegen als hoch eingeschätzt wird als auch die Bereitschaft da ist,
sich für diese Kollegen einzusetzen.
Das Auswahlverfahren wurde nach folgenden Kriterien durchgeführt:
1. Vertrauensstellung im Kollegenkreis, Vorhandensein geeigneter
Bewältigungsstrategien im Umgang mit Stress, 2. Vorhandensein geeigneter
Bewältigungsstrategien im Umgang mit Stress, 3. Erfahrungen im Beratungsbereich
(z. B. Elternverein, Personal-/ Betriebsrat), 4. Ausschluss von psychischen
Erkrankungen, 5. Sensibler Umgang mit eigenen schweren Belastungen bzw. mit
Traumatisierungen im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis.
Nach beendeter Schulung sollten pro Justizvollzugsanstalt mind. zwei ASP zur Verfügung stehen.
Das bedeutet, dass für das Land Brandenburg drei Gruppen à 10-12 Teilnehmer ausgebildet wurden.
Für Sachsen-Anhalt befinden sich z. Z. zwei Gruppen mit gleicher Stärke in Ausbildung,
eine dritte ist in Vorbereitung.
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