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Bewältigung von Übergriffen und Traumatischem Stress in Justizvollzugsanstalten (BÜTS)
Organisatorische Einbindung und rechtliche Absicherung der Ansprechpartner

Nach vollendeter Ausbildung werden die ASP vom Justizministerium offiziell als 
ASP bestellt. Die Tätigkeit wird nicht extra entlohnt, alle im Rahmen der 
ASP-Aufgaben aufgewendeten Zeiten (Ausbildung, Beratungsgespräche, Supervision 
etc.) gelten als Arbeitszeit.

Im Dienstalltag hat ein Beratungsgespräch Vorrang vor aufschiebbaren 
Routinetätigkeiten. Die ASP werden automatisch in einem Alarmplan von 
außergewöhnlichen Ereignissen in der Anstalt informiert. Sie dürfen die Anstalt 
auch außerhalb ihrer Dienstzeiten zu Beratungsgesprächen betreten.

Die Absicherung ihrer Schweigepflicht über einen ministeriellen Erlass scheint 
schwierig zu sein.

Z. Z. wird geprüft, ob sie in Beratungssituationen offiziell als 
"Psychologisches Assistenzpersonal" des Projektleiters tätig sind und somit 
automatisch der Schweigepflicht unterliegen.

Die Notwendigkeit der Schweigepflicht wird von allen Seiten gesehen. Grenzen 
bestehen bei Informationen, die die Sicherheit der Anstalt betreffen.

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