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Bewältigung von Übergriffen und Traumatischem Stress in Justizvollzugsanstalten (BÜTS)
Aufgaben des Ansprechpartners

Der Ansprechpartner soll Augen und Ohren offen halten in Bezug auf 
möglicherweise traumatische Ereignisse in seiner Anstalt. Wenn er von einem 
solchen Ereignis gehört hat, soll er möglichst bald auf den oder die betroffenen 
Kollegen zugehen. Er soll ihnen Hinweise geben auf zu erwartende psychologische 
Folgen im Anschluss an die traumatische Erfahrung. Er soll über die Wirkweise 
von Psychotraumata aufklären. Dabei soll er betonen, dass psychische Folgen zu 
erwarten sind, aber nicht notwendigerweise eintreffen müssen. Reaktionen auf 
eine solche Belastung sind durchaus normal und zu erwarten. Die Situation der 
Traumatisierung war unnormal und außergewöhnlich, nicht etwa die Reaktionen des 
an ihr Beteiligten!

Zur Bearbeitung dieser Folgeerscheinungen bietet der Ansprechpartner angemessene 
Angebote an (s. u.). Weiterhin ist der Ansprechpartner für Kollegen da, die von 
sich aus ein Gespräch mit ihm wünschen. Mithilfe des "Leitfadens zur Exploration 
traumatisierter Kollegen" soll er mit belasteten Kollegen ein Gespräch führen.

1-2 Monate nach Beendigung der Gespräche soll er eine vorher vereinbarte 
Nachkontrolle zum Befinden des Kollegen durchführen. Er soll auch Monate nach 
traumatischeu Ereignissen belastete Kollegen erkennen, die unter Umständen 
verzögerte posttraumatische Reaktionen entwickelt haben (siehe Warnsignale nach 
Traumatischem Stress). Er hält sich strikt an seine Schweigepflicht. Der ASP 
sorgt für seine eigene Psychohygiene, d. h. er führt die gelernten 
Entspannungsübungen durch, er kooperiert mit den anderen Ansprechpartnern und er 
bespricht seine eigene emotionale Beteiligung in den fortlaufenden 
Supervisionen. Bei Fällen schwerer Traumatisierungen leitet er weitere 
Hilfsmaßnahmen ein. Dazu hat er sich über Therapieangebote vor Ort kundig 
gemacht.

Der ASP soll auf folgende Warnsignale nach traumatischem Stress bei Kollegen 
achten:

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